Rückerstattung Kursgeld nach Berufsprüfung möglich
Technikredaktor, Weiterbildung, Rückerstattung, BerufsprüfungAbsolvierende der Weiterbildung Technikredaktorin/Technikredaktor können nach Besuch aller Module sowie Teilnahme an der Eidgenössischen Berufsprüfung einen Antrag auf Rückerstattung des Kursgeldes stellen (subjektorientierte Finanzierung von rund 50 % des Kursgeldes).