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Rückerstattung Kursgeld nach Berufsprüfung möglich

Technikredaktor, Weiterbildung, Rückerstattung, Berufsprüfung

Absolvierende der Weiterbildung Technikredaktorin/Technikredaktor können nach Besuch aller Module sowie Teilnahme an der Eidgenössischen Berufsprüfung einen Antrag auf Rückerstattung des Kursgeldes stellen (subjektorientierte Finanzierung von rund 50 % des Kursgeldes).

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